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gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagesicherung bei europäischen Kreditinstituten liegt bei 100% bis 50.000 €. Alle Geld- anlagen sind also im Fall einer Bankenpleite bis zu diesem Betrag komplett abgesichert. Darüber hinaus gibt es jedoch viele Kreditinstitute, die weitere Anlagesicherungen betreiben. Diese Einlagensicherung gilt pro Kunde. Wenn Sie also bei einer Bank 30.000 € auf dem Tagesgeldkonto, 20.000 € auf einem Festgeldkonto und 5.000 € auf dem Girokonto haben, sind von den insgesamt 55.000 € nur 50.000 € abgesichert.

Die Volks & Raiffeisenbanken & Sparkassen haften alle untereinander. Wenn eine Sparkasse zahlungs- insolvent wird, müssen die anderen Verbundsbanken haften. Private Banken bieten weitere Sicherungs- maßnahmen: Hier wird durch einen Sicherungsfond das Geld darüber hinaus abgesichert.

Diese Absicherung geht in die Hunderte Millionen Euro, so dass bei vielen deutschen Privatbanken weitaus größere Summen abgesichert sind. Nichtsdestotrotz empfehlen wir immer vor Kontoabschluss genau die Informationen der Bank durchzulesen, damit sicher ist, in welcher Höhe die jeweilige Bank Ihre Einlagen über 50.000 € hinaus abgesichert hat.


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